Terms and conditions

General Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

1000 Satellites GmbH
Havellandstraße 10, 68309 Mannheim

– nachstehend „1000 Satellites“ genannt –

  1. Geltungsbereich, Form

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung von Arbeitsplätzen sowie Räumlichkeiten und sonstige Leistungen der 1000 SATELLITES.

1.2 Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als 1000 SATELLITES ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

2 Beschreibung des Leistungsangebots der 1000 SATELLITES

1000 SATELLITES bietet Dritten (nachfolgend „PARTNERN“) verschiedene Leistungspakete an, deren Gegenstand die Überlassung von Arbeitsplätzen in nicht abgeschlossenen Großraumbüros sowie die Überlassung von abschließbaren Teambüros in einem durch 1000 SATELLITES betriebenen Coworking Space (nachfolgend „COWORKING SPACE“) ist. Die PARTNER können also die Berechtigung zur Nutzung von Räumlichkeiten gegen Entgelt im jeweils vertraglich vereinbarten Umfang erwerben. Der konkrete COWORKING SPACE, in dem der PARTNER die vertraglichen Leistungen der 1000 SATELLITES in Anspruch nehmen kann, wird zwischen den Parteien jeweils vertraglich festgelegt.

1000 SATELLITES stellt den PARTNERN detaillierte aktuelle Leistungsbeschreibungen samt der aktuellen Liste der Preise der angebotenen Leistungen (nachfolgend „LEISTUNGS- UND PREISÜBERSICHT“) bei Vertragsschluss zur Verfügung.

3 Vertragsschluss und Vertragsabwicklung

3.1 Der Vertragsschluss zwischen 1000 SATELLITES und dem PARTNER erfolgt schriftlich oder online über das Buchungsportal der 1000 SATELLITES. Eine Ausnahme bildet das Day-Pass Modell, bei dem der PARTNER auch über einen Drittanbieter einen Arbeitsplatz anmieten kann.

3.2 Bei Vertragsabschluss einer Mitgliedschaft, muss die Nutzung zu mindestens 75 % in der Region erfolgen, in der die Mitgliedschaft abgeschlossen wurde.

3.3 Nach Vertragsschluss meldet der PARTNER die durch ihn hierfür vorgesehene(n) natürliche(n) Person(en) als NUTZER über buchungstool@1000satellites.com zur Anlage im Buchungsportal der 1000 SATELLITES an.

3.4 Die NUTZER handeln gegenüber der 1000 SATELLITES als rechtsgeschäftliche Vertreter sowie als Erfüllungsgehilfen des PARTNERS, der sie gegenüber 1000 SATELLITES als Nutzer angemeldet hat. Sie sind daher insbesondere berechtigt, Verträge mit 1000 SATELLITES zugunsten und zulasten des PARTNERS zu schließen.

3.5 Leistungen / Nutzung sonstiger Einrichtungen des COWORKING SPACE, die über das im Vertrag vereinbarte Leistungskontingent hinausgehen, müssen gebucht werden und werden gesondert auf der Abrechnung ausgewiesen.

3.6 Eine Möglichkeit zur Reservierung von Arbeitsplätzen besteht immer maximal bis zu zwei Wochen im Voraus. NUTZER können Arbeitsplätze und sonstige Einrichtungen maximal für so viele Tage reservieren, wie dies vom jeweiligen LEISTUNGSPAKET umfasst ist. Bei einem Bedarf darüberhinausgehend gilt 3.5.

3.7 Dem NUTZER wird nach erfolgreicher Anlage im Buchungsportal von 1000 SATELLITES entsprechend dem gewählten LEISTUNGSPAKET auf das Türschließsystem Zugriff gegeben, wodurch während der Öffnungszeiten Zugang zum Arbeitsplatz möglich ist.

3.8 PARTNER und 1000 Satellites fertigen bei Überlassung eines Exklusivbüros oder einer Exklusivfläche ein kurzes Übergabeprotokoll an. -

3.9 Ein kostenfreier Rücktritt des PARTNERS von einer Nutzungsvereinbarung oder einem sonstigen Vertrag über Leistungen mit 1000 SATELLITES bedarf der schriftlichen Zustimmung von 1000 SATELLITES. Erfolgt diese nicht, so sind die vertraglichen Zahlungen auch dann zu leisten, wenn der NUTZER die Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

3.10. Stornierungen von Meeting- und Eventräumen sind bis zu 30 Tage vorher kostenfrei, 21 Tage vorher 50% kostenfrei, bis 7 Tage vorher sind 25% der Gesamtsumme kostenfrei, weniger als 7 Tage vorher werden 100% der Gebühr berechnet Im Fall nicht stornierbarer Zusatzleistungen wie bspw. Catering werden diese dem PARTNER voll in Rechnung gestellt.

3.11 Stornierungen von Arbeitsplätzen sind bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei, danach werden sie als genommen gezählt.

4 Haftung von 1000 SATELLITES

4.1 Soweit nachstehend nicht anders festgehalten, haftet 1000 SATELLITES bei einer Verletzung von vertraglichen oder außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

4.2 Auf Schadensersatz haftet 1000 SATELLITES – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und/oder bei grober Fahrlässigkeit.

4.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 1000 SATELLITES, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung) nur

4.3.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

4.3.2 für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der PARTNER regelmäßig vertraut und vertrauen darf).

In diesem Fall ist die Haftung der 1000 SATELLITES jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

4.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden 1000 SATELLITES nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

4.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit 1000 SATELLITES einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat. Ferner gelten sie nicht für Ansprüche des NUTZERS oder des PARTNERS nach dem Produkthaftungsgesetz.

4.6 Sämtliche in diesen AGB enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber den Erfüllungsgehilfen des PARTNERS.

4.7 1000 SATELLITES stellt Wasser, Heizung und Elektrizität aus den Versorgungsnetzen von Versorgungsunternehmen zur Verfügung. Der PARTNER wird im Falle einer Haftung von 1000 SATELLITES bei Leistungsstörungen keine weitergehenden Schadensersatzansprüche geltend machen, als sie 1000 SATELLITES nach den jeweils einschlägigen Bestimmungen gegenüber dem jeweiligen Versorgungsunternehmen zustehen. Der PARTNER hat einen Schaden unverzüglich 1000 SATELLITES schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

4.8 Minderungsansprüche und/oder Zurückbehaltungsrechte des PARTNERS können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen beruhen. Rückforderungsansprüche des PARTNERS gemäß § 812 BGB bleiben unberührt.

4.9 Dem PARTNER ist bekannt, dass bei Vertragsschluss im COWORKING SPACE einige Flächen und Arbeitsplätze erst noch fertig gestellt werden müssen. Auch nach Vertragsbeginn wird es daher zu Beeinträchtigungen durch Ausbauarbeiten kommen. Diese sind hinzunehmen, soweit sie den Gebrauch des Arbeitsplatzes oder der sonstigen vertraglichen Leistungen nur unwesentlich beeinträchtigen.

Ansprüche des PARTNERS wegen vorgenannter Beeinträchtigungen sind ausgeschlossen.

5 Pflichten des PARTNERS/NUTZERS

5.1 Der PARTNER wird dafür Sorge tragen, dass auch die durch ihn benannten NUTZER die vertraglich übernommenen Pflichten insbesondere bei der Nutzung der Arbeitsplätze und der sonstigen Einrichtungen des COWORKING SPACE erfüllen. Der PARTNER haftet im Verhältnis zur 1000 SATELLITES für jeden Schaden, welcher der 1000 SATELLITES daraus entsteht, dass ein durch den PARTNER benannter NUTZER gegen die vertraglichen Verpflichtungen verstößt.

5.2 Der PARTNER erkennt an, dass die Räumlichkeiten nur zur geschäftlichen/beruflichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Eine Übernachtung sowie Nutzungen zum privaten Gebrauch sind nicht gestattet.

5.3 Der PARTNER stellt 1000 SATELLITES von allen Ansprüchen Dritter gegen 1000 SATELLITES, die diese aufgrund von Rechtsverletzungen des PARTNERS oder eines durch diesen benannten NUTZERS erheben, frei. Dies beinhaltet insbesondere Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen und markenrechtlichen Verstößen. Die Freistellung umfasst alle im Zusammenhang mit behaupteten Ansprüche Dritter entstandenen Kosten.

5.4 Der PARTNER ist verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung für durch den NUTZER verursachte Schäden in ausreichender Höhe zu unterhalten. Zudem hat der PARTNER, soweit er eine juristische Person ist bzw. ein Gewerbe betreibt, eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Versicherung für Betriebsunterbrechung auf seine Kosten abzuschließen und während der Dauer der Nutzung aufrechtzuerhalten. Die Versicherung ist 1000 SATELLITES auf Verlangen nachzuweisen.